Seit dem 26. Mai 2021 gilt die Schweiz gegenüber der EU als Drittstaat. Die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungsverfahren gilt nicht mehr. Daraus folgend müssen ausländische Hersteller von Medizinprodukten einen «Schweizer Bevollmächtigten» benennen.
Für Hersteller von ausserhalb der Schweiz stehen wir für die Benennung als Schweizer Bevollmächtigter zur Verfügung.
Seit dem 26. Mai 2021 gilt die Schweiz gegenüber der EU als Drittstaat. Die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungsverfahren gilt nicht mehr. Daraus folgend müssen ausländische Hersteller von Medizinprodukten einen «Schweizer Bevollmächtigten» benennen.
Für Hersteller von ausserhalb der Schweiz stehen wir für die Benennung als Schweizer Bevollmächtigter zur Verfügung.
Schweizer Importeure und Händler von Medizinprodukten müssen ihre Pflichten gemäss (EU) 2017/745 Medical Device Regulation erfüllen.
Wir unterstützen ihr Unternehmen kompetent und unkompliziert.
Schweizer Importeure und Händler von In-vitro-Diagnostika müssen ihre Pflichten gemäss (EU) 2017/746 IVDR erfüllen.
Wir unterstützen ihr Unternehmen kompetent und unkompliziert.